Fast jede Internetpräsenz unterliegt der Impressumspflicht, aber das ist noch nicht allen Betreibern von Internetseiten bekannt. Vielen ist es zwar bekannt, aber trotzdem nicht richtig oder vollständig realisiert. Aus diesem Grund sollen hier die wichtigsten Pflichteintragungen für das Impressum einer Internetsite beschrieben werden.
Zunächst einmal muss das Impressum vollständig sein, es muss leicht zu finden, von jeder Einzelseite aus direkt anklickbar und immer online erreichbar sein. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, muss mit einer Abmahnung von der Konkurrenz rechnen und eine unnötige und teure Abmahngebühr zahlen.
Darüber hinaus kann auch unter bestimmten Umständen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht ein Bußgeld von Behörden verhängt werden.
Die wichtigste Frage dabei ist natürlich, wie ein korrektes und vollständiges Impressum aussehen muss. Die direkte Erreichbarkeit von jeder einzelnen Seite der Präsenz aus lässt sich am besten realisieren, wenn das Impressum als ein Menüpunkt des Hauptmenüs eingebunden ist. Damit ist man diesbezüglich in jedem Fall auf der sicheren Seite. Der name ist danei eigentlich egal, man darf das Impressum auch „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“ nennen, wichtig ist nur, dass man erkennen kann, was einen unter diesem Menüpunkt erwartet.
Ein Kontaktformular darf auch im Impressum stehen, allerdings ersetzt es kein vollständiges Impressum. Auch Angaben zum Urheberrecht oder Haftungsausschlüsse dürfen im Impressum stehen, sind aber keine Pflichtangaben.
Inhaltlich müssen die Pflichtangaben im Impressum gemacht werden:
Anbieter: Die genaue Bezeichnung des Informationsanbieters, ggfs. mit Rechtsform
Vetretungsberechtigt: Geschäftsführer, Vorstand usw.
Verantwortlich f. d. Inhalt: Muss eine natürliche Person sein
Ladungsfähige Anschrift: Die richtige Anschrift, nur ein Postfach reicht nicht
Kontaktdaten: Mindestens Email-Adresse und Telefonnummer
Steuernummer: Die Steuer-ID-Nummer muss angegeben werden, die auf ein bestimmtes FA bezogene Steuernummer allerdings nicht.
Registerangaben: Wenn der Betreiber ins Handels- oder Vereinsregister eingetragen ist, müssen auch die Registerdaten angegeben werden.
Berufsrechtliches: Einige Berufsgruppen müssen zusätzlich Informationen zum Berufsrecht, zur zuständigen Aufsichtsbehörde usw. angeben.
Gerade bei den berufsrechtlichen Angaben herrscht häufig eine gewisse Unsicherheit darüber, was eingetragen werden muss. Im Zweifelsfall sollte man sich beim Berufsverband, im Gesetzestext oder bei einem Rechtsanwalt informieren.