Jetzt ist der erste Fall bekannt geworden, wo jemand eine Abmahnung wegen der „öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook“ zugestellt bekam. Im Blog der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum kann man es nachlesen.
Die Besonderheit dabei ist, dass der Abgemahnte das Foto gar nicht selbst veröffentlicht hat. Ein Dritter brachte es auf die Pinnwand des Betroffenen. Die Anwaltskanzlei weist zwar darauf hin, dass der Abgemahnte „naturgemäß gar nicht überprüfen [kann], ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet“, aber das scheint den Abmahner nicht zu interessieren.
Deshalb noch einmal der dringende Hinweis an alle Facebook-Nutzer, die Freigaben in den Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook so zu machen, dass man nur selbst Bilder auf der Pinnwand veröffentlichen kann.
Klar, kann man die Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook so einstellen, dass man nur selbst Fotos auf seiner Pinnwand veröffentlichen kann, aber ich denke, da wird an falscher Stelle angesetzt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich verbindliche Rahmenbedingen zu schaffen. Professionelle Abmahner müssen gestoppt werden.Wer ein Bild auf Facebook hochläd, der gewährt Facebook die Nutzungsrechte und die sind ziemlich weitreichend… Facebook darf alles und die User werden abgemahnt – da läuft doch was verkehrt…
Wer ein Bild für das er keine Nutzungsrechte hat hoch läd, der bricht aber bereits das Gesetz. Das facebook sich gleich eine Unterlizenz geben lässt, ist eine Frechheit – aber eben Hausrecht gegen das sich die Nutzer auflehnen müssen.
Das ist nicht anders als wenn wir alle auf eine Party in eine Disco gehen an der am Eingang Fotos gemacht werden und man unterschreibt das der Veranstalter die Fotos zu Werbezwecken beliebig nutzen darf.
Wer dann trotzdem die Partys weiter besucht weil ihm die Party wichtiger ist als das recht am eigenen Bild… der ist selbst schuld, da nutzt es auch nicht nach dem Gesetz zu rufen, des wurde nicht gebrochen.
Das ist ja der Trick an der Sache. Facebook ist so we4it verbreitet und die Leute so darauf fixiert es unbedingt nutzen zu wollen, das die Leute bereit sind mit den AGB´s alles zu unterschreiben was facebook will … das ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers die User zur Vernunft zu bringen. Und das ich als „Urheber“ eines Bildes, nicht will das irgendwer ohne mein Zutun für alle meine Werke Unterlizenzen an facebook verteilt, kann ich verstehen … wenn ich z.B. als Fotograf von den Lizenzgebühren meiner Bilder leben muss – kann ich nicht zulassen das unberechtigt meine Werke an facebook verschenkt werden.
Das einzige was meiner Meinung nach, der Gesetzgeber bewirken muss, ist dass jedesmal wenn ein Bild oder Text „geteilt“ wird, ein Hinweis kommt und man einen hacken setzen muss – das man die Zustimmung des Urhebers hat dieses Bild oder den Text an facebook zu kopieren und das man das Recht hat, facebook eine Unterlizenz zu erteilen. Sowas darf nicht im Kleingedruckten stehen, sondern muss jedesmal auftauchen – auch wenn dann in facebook weit weniger verlinkt / geteilt wird.