Die neue Domainabfrage der DENIC
Wer in letzter Zeit eine Domain von einem anderen Eigentümer oder Provider übernehmen musste und den Fortschritt anhand der diversen Eintragungen wie beispielsweise „Kontakte“ von Eigentümer und Admin-C über Technik-C und Zonen-C oder anderer Daten der DENIC verfolgen will, steht damit nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU inzwischen im Regen. Domaindaten nur noch für den Inhaber Einem mit dem Eigentümer der Domain nicht identischen Abfrage liefert das WHOIS der DENIC nur noch unter „Technische Daten“ die beiden eingetragenen Nameserver, unter „Infos zur Kontaktaufnahme“ nur noch Email-Adressen des zuständigen Providers für generelle Anfragen oder Mißbrauchsmeldungen. Die Inhaberdaten gibt es jetzt unter „Informationen zum Domaininhaber“ nur noch für den Eigentümer, der sich über seine Email-Adresse authentifizieren muss. Alles andere geht über spezielle Formulare Will man sich beispielsweise gegen die Verletzung von Rechten durch diese Domain wehren, muss man dazu ein Formular an die DENIC senden, in dem auch die nötigen Voraussetzungen stehen. Das gleiche gilt auch für zivilrechtliche Pfändungen, auch hier liefert das Formular Zusatzinfos. Bei behördlichen Anfragen geht das genauso. Und wenn es nicht um die Verletzung von Rechten, Pfändungen oder Behördenanfragen geht, gibt die DENIC keine Auskunft mehr, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.